"Liv!" nimmt Stellung

Frauen brauchen eine eigene Medizin. Und deshalb ihren eigenen Arzt. Gesundheitsreform und -modernisierungsgesetz werfen Probleme auf.

Seit dem 01.01.2004 verlangen die Krankenkassen beim Frauenarzt eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro, wenn keine Überweisung vorliegt. Von dieser Regelung ist die gesetzliche Krebs- und Schwangerenvorsorge ausgeschlossen.

Doch der Gesetzgeber hat hierbei leider etwas Entscheidendes übersehen: Dient der Besuch beim Frauenarzt wirklich nur der reinen Vorsorge? Oder haben Frauen noch andere Sorgen und Probleme, die sie mit dem Facharzt ihres Vertrauens besprechen möchten?

Streng genommen dürften Patientinnen jetzt noch nicht einmal mehr eine zusätzliche Frage ansprechen, ohne dass die Krankenkasse Anspruch auf die 10 Euro Praxisgebühr erhebt. Und was passiert im Moment der Untersuchung, wenn der Arzt z. B. eine Infektion bemerkt? Im Prinzip dürfte er diese Diagnose ohne Überweisung oder Praxisgebühr gar nicht stellen. Da er als Arzt das gesundheitliche Problem aber nicht einfach ignorieren kann, muss er im selben Augenblick die Patientin darauf hinweisen, dass sie die Praxisgebühr zu entrichten hat, wenn eine weitere Untersuchung und ggf. Behandlung erfolgen soll. Als Alternative bleibt der Patientin nur die Möglichkeit, einen neuen Termin zu vereinbaren und dann eine Überweisung vorzulegen. Alles in allem eine ziemlich absurde Situation.